Bildungspaket - staatlicher Zuschuss | Lernstudio RiedBildungspaket - staatlicher Zuschuss | Lernstudio Ried

Der Bildungsgutschein „LernFörderung“ – die kostenlose Nachhilfe für Ihr Kind!

Nachhilfe kann auch GRATIS sein!       Anfang 2011 wurde ein staatlich gefördertes Bildungs- und Teilhabepaket geschnürt, das es Kindern aus einkommensschwachen Familien ermöglichen soll, Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket BuT „LernFörderung“ wurde in den letzten Jahren weiter angepasst und mit Schulbeginn zum 01.08.2019 beschlossen.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf „Lernförderung“ für Ihr Kind, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG

Diesen Bildungsgutschein können Sie bereits zu Beginn oder jederzeit im laufenden Schuljahr beantragen. Es reicht aus, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind Unterstützung in einem oder mehreren Fächern benötigt. Es muss daher weder die Versetzung Ihres Kindes in die nächste Klassenstufe gefährdet sein, noch müssen schlechten Noten vorliegen. Der Wunsch nach Nachhilfe reicht völlig aus!

Erster Ansprechpartner für Sie als Eltern sind die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes, wenn z.Bsp. die Versetzung gefährdet ist. Kostenlose Nachhilfe - Bildungspaket BuTUm Geld aus dem Bildungspaket-Topf für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Den gibt es entweder im Jobcenter bei der Kreisverwaltung/ Landratsamt oder im Bürgeramt. Einige Kommunen haben die Anträge auch ins Internet gestellt.

Bildungspaket Schritt 1 – Nachhilfe ja, nein, wieviel?

Sie stellen zusammen mit dem Fachlehrer fest, das Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Der Fachlehrer gibt den Umfang der außerschulischen Nachhilfe vor. Zu viel davon pro Woche – Ihr Kind wird blockieren. Zu wenig – die Erfolge bleiben aus.

Bildungspaket Schritt 2 – die Bestätigung der Schule

Der Fachlehrer oder die Klassenleitung bestätigt die Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme und füllt das entsprechende Antragsformular aus. Dieses gibt es auch bei der zuständigen Behörde.

Bildungspaket Schritt 3 – die Antragstellung

Sie reichen die „Bestätigung der Schule“ zusammen mit dem „Antrag auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe“ beim JobCenter Darmstadt  oder beim Amt für Soziales und Prävention in Darmstadt ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.

In Darmstadt ist das

  • die Abteilung Soziale Hilfen im Amt für Soziales und Prävention, Frankfurter Str. 71, Tel. 06151-132468  oder
  • das Jobcenter Darmstadt – Groß-Gerauer-Weg 3 – 64295 Darmstadt – Tel: 06151/42 85 4-0.
Bildungspaket Schritt 4 – die Auswahl des Nachhilfeinstituts

Sie wählen selbstständig ein geeignetes Nachhilfeinstitut aus. Da zum 1.7.2013 für alle Leistungen aus dem Bildungspaket die TeilhabeCard eingeführt wurde, können die Nachhilfeanbieter direkt – einfach und schnell – mit der Behörde abrechnen. Sie haben damit keine Arbeit. Das erledigen wir für Sie.

Bürozeiten

64291 Darmstadt-Arheilgen Frankfurter Landstr. 167                                                              Montag – Freitag 14:00 – 17:30 Uhr           Tel.: 06151 – 35 292 35                                   (über der Arheilger Bücherstube).

Samstag nach Absprache